Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 1. November 2024
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Reiseverträge und sonstigen Vereinbarungen zwischen der Emerald Highlands GmbH (nachfolgend "Veranstalter") und dem Reisenden (nachfolgend "Reisender" oder "Kunde") über Pauschalreisen, Reiseeinzelleistungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Veranstalter im Sinne dieser AGB ist:
Emerald Highlands GmbH
Maximilianstraße 18
80539 München
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 89 2345 6789
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 123 456 789
Der Veranstalter ist ein offiziell lizenzierter und staatlich anerkannter Reiseveranstalter im Sinne des deutschen Reiserechts. Die Zulassung wurde durch die zuständigen Behörden erteilt. Alle Buchungen werden im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in der jeweils geltenden Fassung sowie dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen abgewickelt.
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, soweit nachfolgend keine gesonderten Regelungen für einen dieser Personenkreise getroffen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Buchungsvorgang
Der Reisevertrag kommt durch das Angebot des Reisenden in Form einer Buchung und der Annahme durch den Veranstalter zustande. Das Angebot des Reisenden kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website des Veranstalters erfolgen.
Mit der Buchung erklärt der Reisende verbindlich, die Reiseleistungen zu den im Angebot oder in der Buchungsbestätigung genannten Bedingungen in Anspruch nehmen zu wollen. Der Veranstalter nimmt das Angebot des Reisenden durch Übersendung einer schriftlichen oder elektronischen Buchungsbestätigung an.
Bucht der Reisende für mehrere Personen, ist er verpflichtet, für jeden Mitreisenden vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Reisende, der die Buchung für eine Gruppe vornimmt, haftet als Hauptbuchender für alle Mitreisenden gesamtschuldnerisch, sofern er eine entsprechende Erklärung abgegeben hat.
Für die Buchung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
- Vollständiger Name aller Reisenden (wie im Reisepass angegeben)
- Geburtsdaten aller Reisenden
- Staatsangehörigkeit aller Reisenden
- Vollständige Anschrift des Hauptbuchenden
- Erreichbare Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Hauptbuchenden
- Gewünschter Reisezeitraum und -ziel
- Besondere Bedürfnisse oder Anforderungen (falls vorhanden)
Der Veranstalter ist berechtigt, die Buchung aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Kapazitäten der gebuchten Leistungen erschöpft sind, wenn der Reisende falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, oder wenn Umstände vorliegen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise gefährden würden.
Änderungen von Buchungsdetails nach Vertragsschluss sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters möglich und können zu einer erneuten Berechnung des Reisepreises sowie zur Erhebung einer Umbuchungsgebühr führen. Für Umbuchungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Reisenden erfolgen, wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 50,00 Euro pro Reisenden erhoben, sofern nicht ausnahmsweise darauf verzichtet wird.
§ 3 Reisepreis und Leistungsumfang
Der Reisepreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und dem beigefügten Reiseprogramm. Im Reisepreis inbegriffen sind ausschließlich die in der Buchungsbestätigung und dem Reiseprogramm ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Alle anderen Leistungen, insbesondere persönliche Ausgaben, Trinkgelder, Eintrittskarten soweit nicht ausdrücklich als inbegriffen bezeichnet, Verpflegung außerhalb des im Programm angegebenen Rahmens sowie optionale Zusatzleistungen sind im Reisepreis nicht enthalten.
Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss folgende Umstände ergeben:
- Eine Erhöhung des Preises für Personenbeförderungsleistungen aufgrund höherer Treibstoffkosten oder sonstiger Energiekosten
- Eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristensteuern, Hafengebühren oder Flughafengebühren, durch Dritte, die nicht direkt am Reiseveranstalter beteiligt sind
- Eine Änderung der für die betreffende Reise maßgeblichen Wechselkurse
Eine Preiserhöhung von nicht mehr als 8 % des vereinbarten Reisepreises kann der Veranstalter ohne Recht des Reisenden zum kostenlosen Rücktritt vornehmen. Eine Preiserhöhung von mehr als 8 % berechtigt den Reisenden zum Rücktritt vom Reisevertrag oder zur Annahme einer gleichwertigen Ersatzreise ohne Aufpreis, sofern der Veranstalter eine solche anbieten kann. Der Veranstalter teilt dem Reisenden eine Preiserhöhung unverzüglich mit, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn. Nach diesem Zeitpunkt ist keine Preiserhöhung mehr möglich.
Im Gegenzug hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die oben genannten Faktoren sinken und sich dies auf den Reisepreis auswirkt. Bereits gezahlte Mehrbeträge werden erstattet. Der Veranstalter kann jedoch administrative Kosten in Abzug bringen, deren Höhe auf Anfrage nachgewiesen wird.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises fällig, mindestens jedoch 200,00 Euro pro Reisenden. Die Anzahlung wird nur gegen Aushändigung oder Übersendung eines Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB geleistet.
Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zu entrichten, sofern in der Buchungsbestätigung kein anderer Termin festgelegt ist. Erfolgt die Buchung weniger als 28 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Bei Nichtzahlung des Restbetrages ist der Veranstalter nach vorheriger Mahnung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß § 7 dieser AGB zu erheben. Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang übergeben oder übermittelt.
Als Zahlungsmethoden werden akzeptiert: Überweisung, SEPA-Lastschrift und Kreditkarte (Visa, Mastercard). Bei Zahlung per Kreditkarte kann ein Bearbeitungsentgelt von bis zu 2 % des Zahlungsbetrags erhoben werden. Bei Rücklastschriften oder nicht eingelösten Überweisungen werden Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro in Rechnung gestellt.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum geltenden Satz. Eine nachträgliche Änderung des Mehrwertsteuersatzes berechtigt den Veranstalter zur entsprechenden Preisanpassung.
§ 5 Reiseleistungen und Leistungsänderungen vor Reisebeginn
Der Veranstalter ist berechtigt, vor Reisebeginn Änderungen der Reiseleistungen vorzunehmen, wenn dies unvermeidbar ist und der Veranstalter die Umstände, die zur Änderung führen, weder herbeigeführt hat noch zu vertreten hat. Wesentliche Änderungen sind solche, die einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtmerkmale der Reise haben. Bei wesentlichen Änderungen hat der Reisende das Recht:
- Die Änderung anzunehmen, ohne dass sich der Reisepreis ändert (es sei denn, die Änderung ist mit einem höheren oder geringeren Wert der Leistung verbunden)
- Kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten
- Eine gleichwertige Ersatzreise anzunehmen, sofern der Veranstalter eine solche anbieten kann
Der Veranstalter informiert den Reisenden unverzüglich und in klarer, verständlicher und deutlicher Weise auf einem dauerhaften Datenträger über die beabsichtigte Änderung und deren Auswirkungen auf den Reisepreis. Der Reisende hat dann eine angemessene Frist für seine Entscheidung.
Unwesentliche Änderungen der Reiseleistungen berechtigen den Reisenden nicht zum Rücktritt. Solche unwesentlichen Änderungen können beispielsweise geringfügige Abweichungen beim Hotelnamen (bei gleichwertiger Kategorisierung und Lage) oder minimale Routenänderungen innerhalb des vereinbarten Reisegebiets sein.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Reisen abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der Reisende spätestens 20 Tage vor Reisebeginn informiert und erhält alle geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Absage auf einem unabwendbaren Ereignis beruht.
§ 6 Umbuchungen auf Wunsch des Reisenden
Umbuchungen (Änderungen von Reisedatum, Reiseziel, Abfahrtsort, Unterkunft oder sonstigen vereinbarten Leistungen) sind nach Vertragsschluss nur dann möglich, wenn die gewünschten Änderungen technisch und organisatorisch umsetzbar sind. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Umbuchungswünsche zu akzeptieren.
Für jede Umbuchung wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 75,00 Euro pro Person erhoben. Zusätzlich können Mehrkosten entstehen, die sich aus der Umbuchung ergeben (z. B. höhere Hotelkategorien, andere Reisezeiträume mit veränderten Preisen). Diese Mehrkosten trägt der Reisende.
Eine Namensänderung eines einzelnen Reiseteilnehmers gilt als Umbuchung und ist kostenpflichtig. Die Umbuchungsgebühr beträgt in diesem Fall 50,00 Euro pro Person. Je nach Verfügbarkeit und Leistungsanbieter können hierbei weitere Kosten anfallen.
Umbuchungswünsche müssen schriftlich an [email protected] oder per Telefon an +49 89 2345 6789 mitgeteilt werden. Die Umbuchung wird erst wirksam, wenn der Veranstalter diese schriftlich bestätigt hat.
§ 7 Rücktritt durch den Reisenden — Stornierungskosten
Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Für den Rücktritt des Reisenden entstehen dem Veranstalter in der Regel Kosten, die der Reisende zu erstatten hat. Die Stornogebühren richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und werden wie folgt berechnet:
- Rücktritt bis 56 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch die Anzahlung
- Rücktritt von 55 bis 43 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
- Rücktritt von 42 bis 29 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- Rücktritt von 28 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
- Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
- Rücktritt von 7 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
- Rücktritt am letzten Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise: 95 % des Reisepreises
Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühr ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird ausdrücklich empfohlen, den Rücktritt auf nachweislichem Weg (z. B. per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung) zu erklären.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein geringerer Schaden als die pauschalierten Stornogebühren entstanden ist. In diesem Fall ist der Veranstalter auf den tatsächlich entstandenen Schaden beschränkt.
Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann beim Veranstalter oder direkt bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Die Kosten der Reiserücktrittsversicherung werden nicht erstattet, wenn der Reisende vom Vertrag zurücktritt.
Bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen am Zielort oder in unmittelbarer Nähe, die die Reise oder die Personenbeförderung zum Zielort erheblich beeinträchtigen, kann der Reisende vor Reisebeginn kostenlos zurücktreten. Der Veranstalter erstattet in diesem Fall alle geleisteten Zahlungen, ohne jedoch Schadensersatz zu schulden. Die Umstände müssen erheblich und unabwendbar sein und dürfen nicht vom Reisenden verursacht worden sein.
§ 8 Kündigung des Reisevertrages durch den Veranstalter vor Reisebeginn
Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sofern dies im Reiseprogramm ausdrücklich vorbehalten ist. Der Reisende wird in diesem Fall spätestens 20 Tage vor Reisebeginn informiert. Bei kürzeren Reisen (weniger als 6 Tage) gelten entsprechend kürzere Fristen.
Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reisende
- trotz Mahnung den fälligen Reisepreis oder eine fällige Rate nicht zahlt
- falsche Angaben über sich oder Mitreisende gemacht hat, die den Reisevertrag wesentlich beeinflusst haben
- Verhaltensweisen an den Tag legt, die das ordnungsgemäße Zustandekommen der Reise erheblich gefährden
Im Falle eines Rücktritts durch den Veranstalter aufgrund von außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen werden alle bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Reisenden auf Schadensersatz bestehen in diesem Fall nicht.
§ 9 Reisemängel, Abhilfe und Kündigung während der Reise
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reise nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Der Reisende ist verpflichtet, Mängel während der Reise unverzüglich gegenüber dem örtlichen Reiseleiter oder, falls kein solcher vorhanden ist, gegenüber dem Leistungsträger (Hotel, Transportunternehmen etc.) anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss so rechtzeitig erfolgen, dass dem Veranstalter die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben wird.
Der Veranstalter ist berechtigt, die geschuldete Leistung durch eine Ersatzleistung gleichen oder höheren Wertes zu erbringen (Abhilfe). Der Reisende kann die Abhilfe nur dann ablehnen, wenn die vorgeschlagene Maßnahme unzumutbar ist.
Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder unterbleibt die Abhilfe aus anderen Gründen, kann der Reisende vom Reisevertrag kündigen. Er ist dann berechtigt, eine Minderung des Reisepreises zu verlangen. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Umfang der Beeinträchtigung der Reise. Zusätzlich kann der Reisende bei Verschulden des Veranstalters Schadensersatz verlangen, soweit dieser schuldhaft handelt.
Ansprüche wegen Reisemängeln müssen vom Reisenden gegenüber dem Veranstalter innerhalb einer Frist von zwei Jahren geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise gemäß Vertrag enden sollte. Es wird empfohlen, Mängel durch Fotos, schriftliche Berichte oder Zeugenaussagen zu dokumentieren.
Der Reisende hat die Pflicht, zur Begrenzung eines Schadens beizutragen. Insbesondere muss er Mängel unverzüglich anzeigen und nicht schuldhaft verschweigen. Wird ein Mangel schuldhaft nicht oder verspätet angezeigt, können Minderungs- und Schadensersatzansprüche entfallen oder sich erheblich reduzieren.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn ein Schaden
- durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters verursacht wurde
- durch schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten entstanden ist
- auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht
Soweit die Haftung des Veranstalters durch internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften eingeschränkt ist oder eingeschränkt werden kann, kann sich der Veranstalter auf diese Bestimmungen berufen.
Der Veranstalter haftet nicht für Mängel an Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt wurden und die im Reiseprogramm ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet werden. Für solche Leistungen haftet ausschließlich der betreffende Leistungsträger nach den für ihn geltenden Vorschriften.
Für Gegenstände, die der Reisende auf der Reise verliert oder die gestohlen werden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, der Verlust oder Diebstahl ist auf ein schuldhaftes Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Es wird empfohlen, Wertsachen und wichtige Dokumente stets sicher zu verwahren und eine Gepäckversicherung abzuschließen.
Die Haftung des Veranstalters für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung einer Reise durch Leistungsträger ist nach den für diese Leistungsträger geltenden Vorschriften, insbesondere internationalen Übereinkommen im Bereich des Luft-, See- und Straßenverkehrs, beschränkt.
§ 11 Pflichten des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, gültige Reisedokumente mitzuführen. Dies umfasst einen für die Dauer der Reise gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls erforderliche Visa. Der Veranstalter informiert über allgemeine Pass- und Visabestimmungen sowie gesundheitliche Vorschriften und deren Änderungen vor Reisebeginn, soweit dem Veranstalter diese bekannt sind. Für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente und Visa ist ausschließlich der Reisende selbst verantwortlich.
Der Reisende verpflichtet sich, die Anweisungen des Reiseleiters oder anderer bevollmächtigter Vertreter des Veranstalters während der Reise zu befolgen, soweit diese der ordnungsgemäßen Durchführung der Reise dienen. Der Reiseleiter ist berechtigt, einen Reiseteilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen, wenn dieser durch sein Verhalten andere Reisende oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt. In diesem Fall hat der Reisende keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
Der Reisende ist verpflichtet, Schäden, die ihm auf der Reise entstehen, unverzüglich dem zuständigen Leistungsträger (Hotel, Transportunternehmen etc.) und dem Veranstalter zu melden. Unterlässt der Reisende die unverzügliche Schadensanzeige, verliert er nicht automatisch seine Ansprüche, jedoch kann eine verspätete Anzeige die Beweislage erheblich erschweren.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften verantwortlich, die für seine Teilnahme an der Reise von Bedeutung sind. Hierzu zählen insbesondere Einreisebestimmungen, Zollvorschriften, gesundheitliche Anforderungen sowie allgemeine Verhaltensregeln im Gastland.
Bei Gruppenreisen verpflichtet sich der Reisende zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zur Einhaltung des vereinbarten Reiseplans. Verspätungen, die durch das Verschulden eines Reiseteilnehmers verursacht werden, berechtigen den Veranstalter, die Reise ohne den betreffenden Teilnehmer fortzusetzen, wenn dieser nach angemessener Wartezeit nicht erscheint. Kosten, die dem Veranstalter durch solche Verspätungen entstehen, können dem betreffenden Reisenden in Rechnung gestellt werden.
§ 12 Reiseversicherung
Der Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung wird dringend empfohlen. Der Veranstalter weist ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, folgende Versicherungen abzuschließen:
- Reiserücktrittsversicherung
- Reisekrankenversicherung einschließlich Rücktransport
- Reiseunfall- und Gepäckversicherung
- Reisehaftpflichtversicherung
Der Veranstalter kann auf Anfrage Informationen über Versicherungsangebote bereitstellen. Der Abschluss einer Versicherung ist jedoch ausschließlich Sache des Reisenden und erfolgt direkt zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen. Der Veranstalter übernimmt keine Vermittlerrolle und keine Haftung für den Versicherungsschutz oder die Leistungen eines Versicherungsunternehmens.
Insbesondere für Reisende mit Vorerkrankungen oder für Reisen in Regionen, in denen besondere gesundheitliche Risiken bestehen, ist eine umfassende Reisekrankenversicherung unbedingt erforderlich. Der Veranstalter kann keine medizinische Beratung erteilen und empfiehlt, vor Reisebeginn einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu konsultieren.
§ 13 Reisedokumente
Alle für die Reise erforderlichen Reisedokumente (Buchungsbestätigung, Reiseprogramm, Hotelgutscheine, Eintrittskarten etc.) werden dem Reisenden spätestens 7 Tage vor Reisebeginn per E-Mail oder auf Wunsch auf dem Postweg zugesandt, sofern alle erforderlichen Zahlungen eingegangen sind. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Reisebeginn) werden die Unterlagen schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Zahlung, übermittelt.
Der Reisende ist verpflichtet, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, dem Veranstalter mitzuteilen. Wird ein Mangel nach Ablauf dieser Frist gerügt, haftet der Veranstalter nur, wenn die verspätete Rüge ohne Verschulden des Reisenden erfolgt ist.
Verloren gegangene oder beschädigte Reisedokumente werden gegen Nachweis und gegen Erstattung der Bearbeitungskosten in Höhe von 25,00 Euro erneut ausgestellt. Bei kurzfristigem Verlust kurz vor oder während der Reise wird der Veranstalter alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um schnellstmöglich Ersatzdokumente zu beschaffen.
§ 14 Pass- und Visumbestimmungen sowie Einreisevoraussetzungen
Der Veranstalter informiert Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit über die allgemeinen Pass- und Visumbestimmungen für Reisen innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union. Da es sich bei Emerald Highlands ausschließlich um Inlandsreisen innerhalb Deutschlands handelt, sind in der Regel keine Visa erforderlich. Für die Einreise in Deutschland genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten möglicherweise abweichende Einreisebestimmungen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, die einem Reisenden entstehen, der die für seine Staatsangehörigkeit geltenden Einreisebestimmungen nicht einhält. Es liegt in der Eigenverantwortung des Reisenden, sich rechtzeitig über die für ihn geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Für Minderjährige, die ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen, können besondere Anforderungen gelten. Der Veranstalter informiert auf Anfrage über die entsprechenden Vorschriften. Es obliegt dem Erziehungsberechtigten, alle erforderlichen Dokumente und Einwilligungserklärungen zu beschaffen.
§ 15 Gesundheitliche Vorschriften und besondere Bedürfnisse
Der Veranstalter informiert über die bekannten gesundheitlichen Anforderungen für die angebotenen Reisen. Bei Reisen in bestimmte Regionen Deutschlands (insbesondere in Gebirgsregionen, Wildnisgebiete oder abgelegene Gegenden) können besondere körperliche Anforderungen bestehen. Der Veranstalter weist in den Reisebeschreibungen auf solche Anforderungen ausdrücklich hin.
Reisende mit körperlichen Einschränkungen, Vorerkrankungen oder besonderen Bedürfnissen werden gebeten, dies bei der Buchung ausdrücklich anzugeben. Der Veranstalter wird dann prüfen, ob und in welchem Umfang die gebuchten Leistungen für den betreffenden Reisenden geeignet sind und gegebenenfalls Alternativvorschläge unterbreiten. Werden besondere Bedürfnisse nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt, kann der Veranstalter eine angemessene Durchführung der Reise nicht garantieren.
Der Veranstalter kann weder eine medizinische Beratung erteilen noch für die gesundheitliche Eignung einer Reise für einen bestimmten Reisenden einstehen. Es liegt in der Eigenverantwortung des Reisenden, sich vor Reisebeginn durch einen Arzt über die gesundheitliche Eignung für die geplante Reise beraten zu lassen.
Im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls während der Reise wird der Veranstalter alle zumutbaren Maßnahmen zur Unterstützung des betroffenen Reisenden ergreifen. Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Rücktransporte trägt der Reisende selbst, sofern er nicht über eine entsprechende Versicherung verfügt. Der Veranstalter kann Auslagen in diesem Zusammenhang vorstrecken und entsprechend beim Reisenden in Regress nehmen.
§ 16 Insolvenzabsicherung
Gemäß §§ 651r, 651s BGB ist der Veranstalter verpflichtet, dem Reisenden vor Vertragsschluss einen Nachweis über die Insolvenzabsicherung zu übergeben. Die Insolvenzabsicherung der Emerald Highlands GmbH erfolgt durch einen staatlich anerkannten Absicherer. Die genauen Angaben zum Absicherer (Name, Anschrift) werden dem Reisenden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Der Sicherungsschein wird dem Reisenden unverzüglich nach Eingang der Anzahlung ausgehändigt. Dieser Sicherungsschein enthält alle erforderlichen Angaben zur Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzfall. Der Reisende sollte den Sicherungsschein sorgfältig aufbewahren und ihn auch auf der Reise mitführen.
Die Insolvenzabsicherung deckt den Anspruch des Reisenden auf Rückzahlung des geleisteten Reisepreises für den Fall, dass Reiseleistungen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters ausfallen. Im Falle eines begonnenen und dann unterbrochenen Pauschalurlaubs wird auch die notwendige Rückbeförderung des Reisenden durch die Absicherung gedeckt.
§ 17 Informationspflichten und Kommunikation
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn umfassend über die vereinbarten Leistungen und alle wesentlichen Merkmale der Reise zu informieren. Diese Informationen werden dem Reisenden in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) übermittelt.
Der Veranstalter stellt dem Reisenden spätestens mit der Buchungsbestätigung folgende Informationen zur Verfügung:
- Vollständiges Reiseprogramm mit allen wesentlichen Reiseleistungen
- Informationen über den vereinbarten Reisepreis und die Zahlungsmodalitäten
- Angaben zur Insolvenzabsicherung einschließlich Sicherungsschein
- Allgemeine Pass- und Visumbestimmungen sowie gesundheitliche Vorschriften
- Angaben über vorhandene oder fehlende Reiseleitung
- Informationen über Stornogebühren und Umbuchungskosten
Spätestens 7 Tage vor Reisebeginn übermittelt der Veranstalter dem Reisenden folgende weitere Informationen:
- Abfahrtszeiten, Treffpunkt und sonstige organisatorische Details
- Angaben über Zwischenstopps und Verbindungen
- Kontaktdaten des örtlichen Vertreters des Veranstalters oder, bei Reisen ohne Reiseleitung, Notfallkontaktnummern
- Hinweise auf besondere örtliche Besonderheiten
Alle Kommunikation zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter kann per Post, Telefon oder E-Mail erfolgen. Für rechtlich relevante Erklärungen (Rücktritt, Kündigung, Mängelanzeige) empfiehlt der Veranstalter ausdrücklich die Verwendung eines nachweisbaren Kommunikationsweges (Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung).
§ 18 Verhaltensregeln und Hausrecht
Der Reisende verpflichtet sich, während der gesamten Reisedauer die örtlichen Gesetze und Vorschriften, die Anweisungen der Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen etc.) sowie die Regeln des Veranstalters zu beachten. Insbesondere ist es untersagt:
- Andere Reisende, das Personal der Leistungsträger oder Dritte zu belästigen, zu bedrohen oder zu beschimpfen
- Alkohol oder andere berauschende Mittel in einer Weise zu konsumieren, die eine ordnungsgemäße Teilnahme an der Reise beeinträchtigt
- Eigentum des Veranstalters oder der Leistungsträger zu beschädigen oder zu zerstören
- Handlungen vorzunehmen, die die Sicherheit oder das Wohlbefinden anderer Reisenden gefährden
- Gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Verhaltensregeln ist der Reiseleiter berechtigt, den betreffenden Reisenden von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. In diesem Fall erhält der Reisende keine Rückerstattung des Reisepreises für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Etwaige Mehrkosten (z. B. für die Heimbeförderung des ausgeschlossenen Reisenden) trägt der Reisende selbst.
Schäden, die ein Reisender während der Reise an Eigentum des Veranstalters, der Leistungsträger oder anderer Reisenden verursacht, sind vom Reisenden in voller Höhe zu ersetzen.
§ 19 Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Reisenden zur Durchführung des Reisevertrages und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
Zur Durchführung der Reise ist es erforderlich, bestimmte personenbezogene Daten des Reisenden an Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen, Reiseleiter etc.) weiterzugeben. Dabei werden nur die für die jeweilige Leistungserbringung notwendigen Daten übermittelt. Alle Leistungsträger sind vertraglich zur Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichtet.
Der Reisende hat das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung nicht mehr erforderlicher Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte können gegenüber dem Veranstalter unter [email protected] geltend gemacht werden.
§ 20 Schlichtung und außergerichtliche Streitbeilegung
Der Veranstalter ist bereit, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Für Streitigkeiten aus Reiseverträgen kann sich der Reisende an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. (www.verbraucher-schlichter.de) wenden. Die zuständige Schlichtungsstelle für Reiseverträge ist:
Söhnleinstraße 8
65201 Wiesbaden
Deutschland
www.verbraucher-schlichter.de
Alternativ können Verbraucher die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mail-Adresse des Veranstalters lautet: [email protected].
Der Veranstalter ist zur Teilnahme an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren gesetzlich verpflichtet und erklärt hiermit seine Bereitschaft zur Teilnahme an solchen Verfahren.
§ 21 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist München, sofern der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen. Für Verbraucher mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat gilt das im jeweiligen Mitgliedstaat geltende zwingende Verbraucherschutzrecht.
§ 22 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
§ 23 Änderungen dieser AGB
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website des Veranstalters veröffentlicht. Für bereits geschlossene Reiseverträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
Bei wesentlichen Änderungen der AGB, die für laufende Vertragsverhältnisse relevant sind, wird der Veranstalter die betroffenen Reisenden gesondert informieren. Die Änderungen werden dem Reisenden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.
§ 24 Beförderungsbedingungen und sonstige Leistungsbedingungen Dritter
Für Beförderungsleistungen gelten zusätzlich zu diesen AGB die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen. Diese stehen im Rahmen der Buchung zur Verfügung oder können direkt beim jeweiligen Transportunternehmen erfragt werden.
Für Hotelleistungen gelten die Beherbergungsbedingungen des jeweiligen Hotels. Die Hotels sind eigenständige Leistungsträger. Der Veranstalter haftet nur insoweit für die Hotelleistungen, als er diese vertraglich zugesichert hat. Die Hotelregeln und -bestimmungen sind vom Reisenden einzuhalten.
Für optionale Zusatzleistungen (Ausflüge, Aktivitäten, Besichtigungen etc.), die nicht Bestandteil des Hauptreisevertrages sind, gelten die Bedingungen der jeweiligen Anbieter. Der Veranstalter vermittelt solche Leistungen als Vertreter des jeweiligen Leistungsträgers und übernimmt keine eigene Haftung für deren ordnungsgemäße Erbringung.
§ 25 Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB, zu bestehenden Buchungen oder zu unseren Reiseangeboten wenden Sie sich bitte an:
Emerald Highlands GmbH
Maximilianstraße 18
80539 München
Deutschland
Telefon: +49 89 2345 6789
E-Mail: [email protected]
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr; Samstag 10:00 – 14:00 Uhr
Für Notfälle während der Reise steht ein 24-Stunden-Notfallkontakt zur Verfügung. Die entsprechende Nummer wird den Reisenden mit den Reiseunterlagen spätestens 7 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt.